Ja halt ich’s denn im Kopf noch aus? Wie ich durch einen Tipp von IT&W auf intern.de lese, ist eine Website unter Umständen nicht mehr durch das Urheberrecht geschützt.
Wie nämlich das OLG Hamm (Az. 4 U 51/04) im August (warum bekomme ich eigentlich jetzt erst was davon mit?) in einem Fall entschieden hat, sind «Computergrafiken» nicht geschützt, da das Urheberrecht nur Werke betrifft, die «unter Benutzung strahlender Energie erzeugt» wurden.
In besagtem Fall hat jemand die Website eines Konkurrenten dummdreist ohne Erlaubnis kopiert, incl. der CSS-Styles (selbst die Dateinamen waren noch gleich) und konnte dafür nicht belangt werden und «Als Sprachwerk kann ein „Willkommen bei“ nicht gelten, wenn sich auf der Seite sonst nur einfache Sätze ohne besondere sprachliche Ausgestaltung finden».
Mehr Infos:
http://www.intern.de/news..
http://www.webwork-magazin.net/news..
http://net-folio.de/board..
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